MITGLIEDSBEITRAG 2025
Liebes BTCA-Mitglied,
wieder ist bald ein Jahr vergangen und wir schauen auf 2025. Damit der Club alle seine Pläne und Verpflichtungen durchführen kann (Sonderausstellungen, ÖKV Abgaben, etc…) bitten wir Sie Ihren Jahresmitgliedsbeitrag für 2025 zeitnahe zu begleichen. Sollten Sie vergessen haben den Mitgliedsbeitrag für 2024 einzubezahlen, bitten wir Sie, dies schnellstmöglich nachzuholen. Danke!
Jahresmitgliedsbeitrag € 40,00 / Anschlussmitglied € 25,00
(plus etwaiger UH Bezug € 28,82)
Unsere Kontoverbindung:
Boston Terrier Club Austria
Sparkasse Baden - IBAN: AT60 2020 5010 0004 3685 – BIC: SPBDAT21
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft/Mitgliedsbeitrag haben, kontaktieren Sie bitte direkt unseren Kassier Herrn Alejandro Eduardoff unter kassier@bostonterrierclubaustria.at.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Vierbeinern schöne Feiertage und alles Gute für 2025!
Ihr BTCA Vorstand
Wichtige Info für Aussteller bei Österr. Ausstellungen
WICHTIGE INFORMATIONEN:
Es können nur Hunde ausgestellt werden, die die behördlichen Auflagen erfüllen.
Seit 1. September 2022 ist das Rasieren und Kürzen der Vibrissen verboten!
Hunde mit Qualzuchtmerkmalen gemäß § 5 Abs 2 TSchG dürfen nicht ausgestellt werden!
Diese sind: Atemnot, Bewegungsanormalien, Lahmheiten, Entzündungen der Haut, Haarlosigkeit, Entzündungen der Lidbindehaut und/oder Hornhaut, Blindheit, Exophthalmus, Taubheit, Neurologische Symptome, Fehlbildungen des Gebisses, Missbildungen der Schädeldecke sowie Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind.
Es besteht ausnahmslos Leinenpflicht während der Veranstaltung. Beim Führen bzw. Vorführen der Hunde dürfen ausschliesslich solche Leinen verwendet werden, die den Tieren keine Schmerzen oder Leiden zuführen. Zughalsbänder ohne Stopp sind verboten!
Die Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Bei kurzfristiger Unterbringung muss das Tier sich gestreckt hinlegen, umdrehen und stehen können.
Den Hunden muss ausreichend Wasser und erforderlichenfalls auch Futter zur Verfügung stehen.
Es dürfen nur offensichtlich gesunde, gut genährte, unverletzte und in ihrem Verhalten nicht gestörte Hunde ausgestellt werden.
Hochträchtige Hündinnen, die voraussichtlich während oder kurz nach der Veranstaltung gebären werden oder in einem Zeitraum von 7 Tagen vor der Veranstaltung geboren haben, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
Hunde, an denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, z.B. kupiert, dürfen nicht ausgestellt werden!
Die Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung haben (Kontrolle der Impfpässe beim Eingang!). Es dürfen nur solche Tiere bei der Veranstaltung präsentiert werden, die keiner veterinärbehördlichen Beschränkung unterliegen. Vor Einbringung der Hunde in die Veranstaltungsörtlichkeit hat jeder Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die eingebrachten Hunde aus Beständen stammen, die nicht wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gesperrt sind.
IMPORTANT NOTES:
Only dogs fullfilling the offivial requirements can be exhibited.
Since 1 September 2022 shaving and shortening of the vibrissae is prohibited!
Dogs with agony breeding characteristics according to § 5 Abs 2 TSchG may not be exhibited!
These are: Respiratory distress, abnormalities of movement, lameness, inflammation of the skin, hairlessness, inflammation of the conjunctiva and/or cornea, blindness, exophthalmos, deafness, neurological symptoms, malformations of the dentition, malformations of the skullcap as well as body shapes where it must be assumed with great probability that natural births are not possible.
Without exception, leashes are compulsory during the event. When leading or showing the dogs, only leashes that do not cause pain or suffering to the animals may be used. Pull collars without a stop are prohibited!
The dogs must not be left unattended. In case of short-term accommodation, the animal must be able to lie down stretched, turn around and stand.
Sufficient water and, if necessary, food must be available to the dogs.
Only obviously healthy, well-fed, uninjured and undisturbed dogs may be exhibited.
Heavily pregnant bitches that are expected to give birth during or shortly after the event or have given birth within a period of 7 days prior to the event may not participate in the event.
Dogs that have undergone prohibited procedures, e.g. docking, may not be exhibited!
Dogs must have a valid anti-rabies vaccination (check vaccination certificates at the entrance!). Only animals that are not subject to veterinary restrictions may be presented at the event. Before bringing the dogs to the event location, each participant must confirm in writing to the organiser that the dogs brought in come from herds that are not subject to a ban due to a notifiable animal disease.
INTERNATIONALER JUGEND & VETERANEN-SCHÖNHEITSCHAMPIONSTITEL DER FCI
Anlässlich seiner Online-Sitzung von 3.-4.September 2020 beschloss der FCI-Vorstand, zwei neue internationale Schönheits-Championstitel zu schaffen, für alle Hunderassen (mit oder ohne Arbeitsprüfung), die in Übereinstimmung mit dem Ausstellungsreglement der FCI in der Jugend (von 9 bis 18 Monaten) oder Veteranenklasse (ab 8 Jahren) bei internationalen Ausstellungen mit CACIB gemeldet sind:
C.I.B.-J - Internationaler Jugend-Schönheitschampion
C.I.B.-V - Internationaler Veteranen-Schönheitschampion
Internationaler Jugend-Schönheitschampion:
3 internationale "Jugend"-Urkunden (d.h. 3 "vorzüglich1" in der Jugendklasse), die bei internationalen Ausstellungen der FCI mit CACIB ab dem 1. August 2022
in 3 verschiedene Ländern
unter 3 verschiedenen Richtern vergeben wurden
Internationaler Veteranen-Schönheitschampion
3 internationale "Veteranen"-Urkunden (d.h. 3 "vorzüglich1" in der Veteranenklasse), die bei internationalen Ausstellungen der FCI mit CACIB ab dem 1. August 2022
in 3 verschiedene Ländern
unter 3 verschiedenen Richtern vergeben wurden
die Einreichung dieser Titel erfolgt ausschließlich über die nationalen Verbände der FCI.
ÄNDERUNG DES ÖSTERR. TIERSCHUTZGESETZES
VERBOT DES SCHERENS DER VIBRISSEN
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wurde in § 7 Liste der verbotenen Eingriffe das Verbot des Scherens der Vibrissen hinzugefügt. Damit ist zukünftig auch das Ausstellen von Hunden mit geschorenen Vibrissen verboten. Dieses Verbot tritt mit 1. September 2022 in Kraft und betrifft ab diesem Zeitpunkt alle Hundeshows in Österreich.